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Stiftung hilft bei Sanierung09.10.2007

Landesstiftung änderte Satzung, um Restaurierung der Klosterkirche zu unterstützen



FLECHTDORF.
Die Waldeckische Landesstiftung beteiligt sich mit einem Drittel der Kosten an der Sanierung der Klosterkirche im Diemelseer Ortsteil Flechtdorf. Die Sanierungskosten belaufen sich auf 500 000 Euro, heißt es in einer Pressemitteilung. Die doppeltürmige Klosterkirche ist eines der markantesten kultur- und bauhistorischen Denkmäler in Waldeck-Frankenberg.

Bereits bei der Ansiedlung des Klosters in Flechtdorf im Jahre 1102 bestand dort eine Kirche, die dann in der Zeit zwischen dem 12. und dem 17. Jahrhundert mehrmals umgestaltet und erweitert wurde. Heute befindet sich die Kirche im Besitz der Waldeckischen Landesstiftung, die 1968 aus dem Zusammenschluss von vier älteren wohltätigen Stiftungen in Waldeck hervorgegangen ist und sich in Trägerschaft des Kreises befindet.

Wie der Vorsitzende der Stiftung, Landrat Helmut Eichenlaub, mitteilte, wird sich die Waldeckische Landesstiftung an der Finanzierung der laufenden grundhaften Sanierung der Kirche finanziell beteiligen. „Dies war nicht ganz einfach", erklärt Eichenlaub, „denn die Stiftungszwecke waren rein karitativer und sozialer Natur". Erst durch eine Änderung der Stiftungssatzung sei es möglich geworden, die Co-Finanzierung der Bauarbeiten über die Stiftung sicherzustellen. Diese Beteiligung der Stiftung war wiederum Voraussetzung dafür, dass auch das Landeskirchenamt und das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse zur Sanierung bereitgestellt haben.

„Das Problem der Kirche war seit jeher die im Mauerwerk aufsteigende Feuchtigkeit. Die richtet solche Schäden an, dass die Unterhaltung die finanziellen Möglichkeiten des Landeshospitals, in dessen Trägerschaft sich das Gotteshaus seit Auflösung der Klosters während der Reformation befand, bei weitem überstieg", erläuterte der Landrat. 1907 und Anfang der siebziger Jahre wurde die Kirche umfangreich restauriert. Der gesamte Fußboden aus Sandsteinplatten ohne Unterbau war durchnässt und teilweise veralgt. Das Mauerwerk war fehlerhaft. Die hölzernen Einbauten im Glockenturm waren schadhaft, die elektrische Installation war nicht mehr in Ordnung.

Wie der Landrat erläuterte wurden bei den damaligen Instandsetzungsarbeiten aus heutiger Sicht bauphysikalische Mängel erzeugt, da Materialien verwendet wurden, die man nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr einsetzen würde. Bei der laufenden Sanierung, die auf die Erkenntnisse eines Klimagutachtens und auf langfristige Feuchtigkeitsmessungen gestützt wird, werden solche Materialien eingesetzt, die den ursprünglich verwendeten gleichen, (nh/emr)

BAUGESCHICHTE DER KIRCHE

 

Landrat: Kein Geld für weitere Forschung

Im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen war bereits ein bauhistorisches Gutachten erstellt worden, in dem die Baugeschichte des Klosters und der Kirche dokumentiert wurde. Den von verschiedenen Seiten geäußerten Wunsch, weitere kunsthistorische und archäologische Untersuchungen durchzuführen, hält der Landrat derzeit für nicht finanzierbar.
Die Beschaffung des notwendigen Geldes, die zum Beispiel für Grabungen und Sicherungen des Archivguts aufzubringen sind, sei derzeit kaum vorstellbar und seitens der Stiftung auch rechtlich nicht möglich. Daher müsse es vordringliches Ziel sein, das Vorhandene bestmöglich zu sichern um eventuell künftigen Generationen weitere Forschungen an unverfälschten historischen Anlagen zu ermöglichen.
Leider seien durch Unbefugte bereits Eingriffe in historische Substanz ohne Erlaubnis und ohne vernünftige wissenschaftliche Dokumentation vorgenommen worden. Um künftig solche Fehler zu verhindern, könne eine Sicherungsmaßnahme die weitestgehende Verputzung der Wandflächen sein, die durch entsprechende Konturen in der Verarbeitung dennoch die vor Jahrhunderten verschlossenen Öffnungen zu den ehemaligen Klostergebäuden aufzeigen. (nh/emr)

Quelle: HNA vom 25. August 2007

 

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